Versicherungsschutz für SportlerInnen BSO
Hier der entsprechende Bericht der Sport Austria: Das Sicherheitsnetz für SportlerInnen:
BSO-Kollektivsportunfallversicherung
Die BSO-Kollektivsportunfallversicherung ist das Basis-Sicherheitsnetz nach einem
Sportunfall, das für alle von der BSO anerkannten Sportarten Schutz bietet – auch
bei der Ausübung des Amateur- und Berufssports! Der Versicherungsschutz gilt für die
Ausübung des Vereinssports, für alle Vereinsveranstaltungen und für direkte Wegunfälle
vom und zum Training.
Selbstbehalte in der gesetzlichen Sozialversicherung, Wahlarztund
Therapiekosten
Grundsätzlich gilt, dass das österreichische Gesundheitssystem für
die Kosten der Gesundheitsleistung des bzw. der Versicherten aufkommt.
Wirft man einen Blick auf die Webseite des Bundes (www.
help.gv.at), so ist jedoch ersichtlich, dass in einigen Fällen ebenso
mit Selbstbehalten und Kostenbeiträgen gerechnet werden muss.
Die Behandlung eines Kreuzbandrisses welcher sich während des
Aufwärmens ereignete, liefert hierfür geläufiges Beispiel:
Der Versicherungsschutz gilt erst bei Einlangen der Anmeldung
an das BSO-Versicherungsservice Held & Held. Eine Anmeldung
von zu versichernden Personen/Gruppen hat ausschließlich durch
die Verbände oder Vereine zu erfolgen. Eine namentliche Nennung
der einzelnen Mitglieder ist nicht erforderlich. Die Nennung einer
definierbaren Personengruppe genügt (z.B. alle FunktionärInnen,
der gesamte Herren-, Damen- oder Jugendkader, usw.).
- Termin Wahlarzt € 150,00
Abklärung mittels MRT € 180,00 - Termin Wahlarzt € 150,00
Bewegliche Schiene (Heilbehelf) € 252,00
8 x Physiotherapie, Heilmassagen, € 80,-/Einheit € 480,00
Rückerstattung der GKK
Wahlarzt – € 36,90
Therapiekosten – € 119,00
Selbstbehalt gesamt € 1.061,10
Expertenwissen: Heilkosten
Unter Heilkosten versteht man jene Kosten, die zur Behebung der
Unfallfolgen aufgewendet werden und nach ärztlicher Verordnung
notwendig sind. Hierzu zählen beispielsweise Facharztkosten,
Kosten für diagnostische Verfahren wie die Magnetresonanztomographie
oder Computertomographie, als auch ärztlich verordnete
Physiotherapien, Heilmassagen und Heilgymnastik.
Leistungen der BSO-Kollektivunfallversicherung
• Tod durch Unfall: € 3.640,-
• dauernde Invalidität (über 20%): bis € 72.680,-
• Unfallkosten: Heil-, Bergungs- und Rückholkosten: € 1.000,-
(Selbstbehalt € 50,- pro Schadenfall); Kosm. Operation (ausg.
Zahnersatz): € 10.000,-; Rehab-Pauschale: € 300,-
Für Mitglieder von Sportvereinen erstreckt sich die Versicherung
auch auf Unfälle bei der berufsmäßigen oder entgeltlichen Ausübung
des versicherten Sports, der Teilnahme an Landes-, Bundesund
internationalen Wettbewerben sowie bei der Ausübung des
Vereinssportes außerhalb des Vereines. Jahresprämie für Erwachsene:
€ 6,60. Jahresprämie für Jugendliche bis zur Vollendung des
Versicherungsberatung Held & Held
Hauptstraße 25
2353 Guntramsdorf
Tel.: 02236/53 086-0
Fax: 02236/53 086-4
E-Mail: sportversicherungen@diehelden.at
Web: www.diehelden.at/bso