Lockdown Covid 19 Sportanlagen und Turniere

Update 01.05.2020: Information BSO Österreich: Regelungen für allgemeinen Sport!

Sg. Damen und Herren,liebe Kolleginnen und Kollegen!
Nach tagelangem Warten ist es nun endlich soweit: die Verordnung wurde gestern Abend veröffentlicht und wir können Sie über die ersten Schritte des Hochfahrens im Breitensportbereich informieren. Wir haben uns bemüht erste Fragen auf Basis der Verordnung in Abstimmung mit dem Sportministerium zu klären.

Zusammengefasst können ab sofort Outdoor-Sportstätten wieder für die Sportausübung genutzt werden, und zwar für jene Sportarten, deren typische Ausübung einen Mindestabstand von zwei Meter aufweisen kann. Dies bedeutet, dass Mannschaftssportarten vorerst nicht ausgeübt werden – auch nicht im Einzeltraining. Kampfsportdisziplinen ohne Körperkontakt (z.B. Kata Karate, Lubki) dürfen bereits ausgeübt werden.
Der Mindestabstand bei der Sportausübung von zwei Meter muss eingehalten werden. Weiters dürfen geschlossene Räumlichkeiten auf der Sportanlage nur dann betreten werden, wenn es für die Ausübung der Sportart unerlässlich ist. Trainingsgruppen dürfen maximal zehn Personen umfassen (bei Kindern sechs und eine Aufsichtsperson). ZuschauerInnen dürfen die Sportstätte nicht betreten.

Update 26.04.2020: Nach der heute abgehaltenen Informationssendung, mit unserem Bundesminister Werner Kogler, wird die Öffnung der Sportanlagen und Fitness Center mit 29. Mai wieder möglich sein. Generell wird dabei aber, wie auch in allen anderen Sportarten, die 2 Meter und 20m2/Spieler Regel einzuhalten sein. Da dies bei unseren Sport, im normalen Spieleinsatz, eher nicht Möglich ist, ein Beginn mit reinen Trainingseinheiten anzudenken sein. Dies wird aber sicher in den kommenden Wochen vom Ministerium präzisiert werden! Damit ist das Spielen auf dem Squash Court wieder langsam Greifbar, aber noch nicht ganz sicher.

Klarstellung derzeitige Regelung ÖSRV 27.04.2020: Info des ÖSRV zur aktuellen Lage im Squashsport: Die Ausbreitung des Corona Virus sorgte dafür, dass fast alle Lebensbereiche, darunter auch der Sport, zum Stillstand kamen. Derzeit wird begonnen, das Land Österreich wieder langsam hochzufahren und das gab natürlich auch Hoffnung, dass unsere Sportart Squash in naher Zukunft in gewohnter Form ausgeübt werden könnte.
Mit dem 20. April gab es bereits Lockerungen für Hochleistungssportler, welche seitens der Bundesregierung genau definiert wurden. Da die Squash-Leistungsträger davon nicht betroffen waren, hat der ÖSRV sofort regiert und ein Konzept verfasst bzw. an das Sportministerium versandt, um diesen Spielern zumindest ein Solotraining nach den derzeit gültigen Abstandsregeln in den Squashcourts zu ermöglichen. Zu diesem Konzept, welches auch als Information an die Landesverbände erging, gibt es vom Sportministerium bis dato lediglich die Antwort, dass es an die zuständigen Stellen weitergeleitet wurde, eine Entscheidung aber noch aussteht.
In der gestrigen „Sport am Sonntag“ Sendung stand Sportminister Werner Kogler Rede und Antwort und schaffte in einigen Bereichen Klarheit, was das Hochfahren des Sports in Österreich betrifft.
Ab 01. Mai wird im Outdoor Bereich einiges möglich sein. Verschiedene Sportstätten, wie zum Beispiel Tennisplätze, werden geöffnet, jedoch ist eine strenge 2 Meter Abstandsregel einzuhalten.
Ab 15. Mai, ist ein Gruppentraining im Outdoor Bereich möglich, wobei auch hier natürlich die 2 Meter Abstand Regel einzuhalten ist. Dies bedeutet, dass Sportarten wie Fußball, wo es ebenfalls zu Körperkontakt kommt, zwar unter diesen Abstandsbedingungen trainieren dürfen, an ein normales Training jedoch derzeit noch nicht zu denken ist.
Für unsere Sportart ist natürlich die Entwicklung im Indoor Bereich sehr wichtig. Ende Mai soll es wieder erlaubt sein, den Sport auch in Hallen auszuüben. So sollen am 29. Mai die Fitnesscenter wieder öffnen. Hier muss aber pro Person ein Bereich von 20 ² gegeben bzw. ein Abstand von 2 Metern zu anderen Trainierenden eingehalten werden.
Für Squash würde dies bedeuten, dass ab dem 29. Mai ein Solotraining in den Hallen natürlich möglich wäre. Auch diverse Übungen, wo sich zwei Spieler im Court nicht näher als 2 Meter kommen, wären somit denkbar. Wie eine entsprechende Zutrittskontrolle zu den Hallen aussehen wird, ob diese überhaupt unter diesen Vorrausetzungen öffnen und wer dieses Einhalten des Mindestabstandes zu kontrollieren hat, ist derzeit noch offen.
Ein eher düsteres Bild zeichnet Sportminister Kogler auf die Frage, wann Indoor Kontaktsportarten wieder in normaler Form möglich sind. Auf die Frage, ob Kontaktsport erst ausgeübt werden kann, wenn es einen Impfstoff gibt, antwortet Sportminister Kogler: „Generell würde die- sozusagen- tragische Konsequenz dieser Aussage stimmen, wenn wir keine Testungen machen oder mit Quarantänemaßnahmen. Wir können aus Verantwortungsgründen Körperkontakt nur zulassen, wenn gesichert ist, dass die Betreffenden die das machen, entweder aus dem gleichen Haushalt oder nicht akut infiziert sind.“
Somit ist sowohl der normale Trainingsbetrieb als auch der Wettkampfbetrieb in unserer Sportart aktuell nicht möglich und es lässt sich auch nicht prognostizieren, wann dieser wieder in uneingeschränkter Form durchzuführen ist. Veranstaltungen, wie Turniere, aber auch Bundes- und Landesligen, können nicht abgehalten werden, da das Hauptkriterium – die sogenannte Abstandsregel- im Squash nicht eingehalten werden kann.
Der ÖSRV bemüht sich, wie schon angeführt, zumindest für die Österreichischen Leistungsträger eine Sonderregelung auszuhandeln. Dies dürfte aber sehr schwierig werden, da derzeit auch für Sportprofis aus dem Handball und Eishockeybereich keinerlei Sonderregelungen zugelassen werden.

Update 22.04.2020: Es wurde vom ÖSRV bereits ein Regelwerk zum Neustart unseres Sports erarbeitet, welches, nach Genehmigung des Bundesministeriums, ausgesendet wird. Dies Betrifft grundsätzlich die Leistungsträger unseres Sports – wie Ranglistenspieler, Bundesliga Spieler und den Jugendkader.

In diesem Zusammenhang möchte ich aber auch darauf hinweisen, dass nicht nur wir als Sportler, sondern auch die Hallenbetreiber, derzeit eine schlimme Zeit durchmachen. Zur Unterstützung unserer Partner, den Betreibern der Squashhallen, sollten wir versuchen, wieder einen guten Start an den Tag zu legen und die Hallen schnellst möglich wieder zu buchen. In diesem Sinne ersuche ich alle Vereine den Neustart entsprechend vorzubereiten. In diesem Sinn hoffe ich, dass wir alle bald wieder in unsere Hallen dürfen und unseren schönen Sport ausüben dürfen.

Erstbericht: Turniere: Wie soeben mitgeteilt, wird die Österreichische Jugend Einzel Staatsmeisterschaft vom 17.05.2020 auf unbekannt verschoben. Generell ist mit weiteren ÖSRV-Turnieren erst ab September 2020 zu rechnen. Über die noch offenen Turniere des TSRV, wird vom Vorstand, nach Vorlage weiterer Informationen, entschieden. Mittlerweile wurden auch die Squash World Masters in Wroclaw auf 2021 verschoben.

Sportanlagen: Wie bereits bekannt, werden für einige Sportarten die Sportanlagen zb. Tennis, Golf,… ja wieder geöffnet. Unsere Squash Courts unterliegen den Regelungen für Sportstätten und die Informationen zur Öffnung sind dafür abzuwarten.