3. Covid-19 Lockdown – noch kein Ende in Sicht – Neustart in Vorbereitung – Update Maßnahmen

Liebe Squasher in Tirol, der 3. Lockdown zur COVID-19 Pandemie hat uns noch immer fest im Griff. Squash in Tirol ist, bis auf ein paar Ausnahmen für Spitzensportler und Nachwuchsspieler, nicht möglich. Die Studios und Sportstätten haben geschlossen und allein Aktivitäten im Aussenbereich sind möglich. Wenn Euer Verein/Spieler hier derzeit aktiv ist, bitte ich Euch um Eure Information und um einen Bericht, um diesen auf unserer Homepage einzustellen. Auch wird es langsam Zeit, sich wieder auf den Neustart einzustellen. Es gilt die Vereinsmitglieder wieder zu aktivieren und wie immer, neue Mitglieder und Squasher zu aktivieren. Unser Augenmerk sollte dabei aber auf die Jugend gerichtet sein. Immerhin ist unsere Jugend derzeit in einer Krise und leidet am meisten unter den derzeitigen Maßnahmen. Diese Aufgaben fallen in die Zuständigkeit der Vereine, aber der Verband kann, bei einem guten Projekt, gerne zur Seite stehen. Dies kann eventuell mit Plakaten, mit einen Start Workshop(Training), oä. erfolgen.

Auch können Vereine, die derzeit keine eigene Homepage haben, hier ihren Verein präsentieren und auf sich Aufmerksam machen.

Zum Stand der geplanten Turniere kann derzeit nicht viel gesagt werden. Es gibt derzeit Überlegungen, die Tiroler Squash Mannschafts Meisterschaften, eventuell auf ein Wochenende zu verlegen. Dh: Samstag mit Vorrunden und Platzierungen am Sonntag! Wir bitten dazu um Eure Stellungnahme. Weitere Informationen im Bereich Ordner – Turniere!

COVID-19 Maßnahmen: Hier die aktuelle Aussendung des ÖSRV: Ab dem 25.01.2021 sieht die aktuelle 3. Covid-19- Notmaßnahmen-verordnung der Österreichischen Bundesregierung vor, dass alle SportlerInnen/TrainerInnen bzw. BetreuerInnen im Spitzensportbereich vor dem ersten Training und danach mindestens alle sieben Tage entweder durch einen negativen Anti-Gen Test oder einen negativen molekularbiologischen Test nachweisen müssen, dass diese SARS-COVID2 negativ sind.

Grundsätzlich besteht, außer bei der Sportausübung in geschlossenen Räumlichkeiten und Sportstätten ab 25.01.2021 ein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen und ist eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 oder eine äquivalente bzw. einem höheren Standard entsprechende Maske zu tragen.

Das Konzept des ÖSRV wurde auf die neuen Punkte der Verordnung angepasst und ist im folgenden Link verfügbar.

Für alle SpielerInnen/TrainerInnen/BetreuerInnen, welche weiter am Spitzensportspielbetrieb teilnehmen wollen, wurde vom ÖSRV ein Formular entwickelt, welches von den betroffenen Personen zu unterschreiben und so die Eihaltung zu bestätigen ist. Der ÖSRV behält sich wöchentliche Kontrollen der Einhaltung vor.

Beiliegendes Mail dient lediglich als Info für die Landesverbände. Die betroffenen SpielerInnen/TrainerInnen/BetreuerInnen wurden bereits gesondert in Kenntnis gesetzt.

Mit sportlichen Grüßen

Heribert MONSCHEIN, Nationaltrainer

Vizepräsident ÖSRV

Neue Verordnung: Mehr Abstand, mehr Tests und FFP2-Masken

Die mit 25.1. 00 Uhr in Kraft tretende neue Verordnung bringt für den Sport folgende Änderungen mit sich:

  • SpitzensportlerInnen, die Mannschafts- oder Kontaktsport ausüben, müssen nun alle 7 Tage getestet werden
  • Generell – also auch auf Sportstätten, in den Büros und bei der Sportausübung (ausgenommen Spitzensport) – müssen mindestens 2m Abstand gehalten werden
  • Auf Sportstätten und in Büros, wo es zu Kontakt mit Kunden kommt, ist eine FFP2-Maske Pflicht (ausgenommen bei der Sportausübung selbst), ansonsten müssten die Personen mit Kundenkontakt alle 7 Tage getestet werden

Die ab 25.11. gültige Verordnung finden Sie hier:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_27/BGBLA_2021_II_27.html