Covid 19 – Update Kindertraining März 2021

Leider ist noch kein Ende, der für unseren Sport geltenden Maßnahmen und Restriktionen, zu sehen. Für unsere Jugend wurde jedoch eine neue Verordnung verlautbart, die ich hier im Auszug übermitteln darf. Damit ist es ab sofort für unsere Jugend möglich – wenn auch nicht in der Squash Halle, aber zumindest im Aussenbereich, wieder Sport zu treiben. Wir bitten um Eure Informationen, über die statt findenden Trainings. Diese können dann hier auch Publik gemacht werden.

Gleichzeitig möchte ich auch noch auf die erweiterten Förderungen für Vereine hinweisen! Informationen im Detail auf BSO Österreich – Sportaustria.at zu finden.

Die mit 15.3. 00 Uhr in Kraft tretende neue Verordnung bringt für den Sport erste Erleichterungen mit sich. Dieser erste Schritt
ist das Resultat der guten und konstruktiven Argumentationen sowie des intensiven Einsatzes und Lobbyings des organisierten
Sports. Folgende Änderungen gelten ab 15.3.:
Sport mit Kindern und Jugendlichen in Gruppen ist möglich:
 Wo? Outdoor
 Wie? Mit 2 Metern Abstand
 Wann? 6-20 Uhr
 Wer? Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahre)
 Wie viele? Pro Gruppe max. 10 Kinder/Jugendliche zzgl. 2 volljähriger Betreuungspersonen (auf Sportstätten
müssen 20 qm pro Person zur Verfügung stehen)
 Tests: alle Betreuungspersonen (ÜbungsleiterIn, InstruktorIn, TrainerIn…) müssen wöchentlich testen, sofern diese
Sporteinheiten anleiten wollen. Vor Anleitung einer Sporteinheit darf der Test nicht älter als 48 h (Antigen) bzw. 72 h
(PCR) sein. Sollte kein Testnachweis vorliegen, muss von den Betreuungspersonen eine FFP2-Maske getragen
werden.
Wir empfehlen in diesem Zusammenhang das Testen, da der Sport als großer gesellschaftlicher Player (15.000
Vereine, 2 Mio. Mitglieder) als Teil der Teststrategie zu sehen ist und einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung
der Pandemie und zu weiteren Öffnungsschritten beitragen kann.
 Es besteht keine Testverpflichtung für die Kinder und Jugendlichen
 COVID-19-Präventionskonzept ist notwendig (Inhalt: Hygieneregeln für SportlerInnen, Gesundheitscheck,
Hygienemaßnahmen Infrastruktur und Material, Contact Tracing). Unsere Handlungsempfehlungen können als
Grundlage zur Erstellung eines COVID-19-Präventionskonzeptes herangezogen werden:
https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zumcoronavirus/
handlungsempfehlungen-fuer-sportvereine-und-sportstaettenbetreiber/
 An einem Veranstaltungsort dürfen mehrere Zusammenkünfte gleichzeitig stattfinden, sofern durch
organisatorische Maßnahmen (räumliche/bauliche Trennung, zeitliche Staffelung), eine Durchmischung der
Personen ausgeschlossen wird.