Covid 19 – 2 G in Sportstätten ab 08.11.2021

Update 19.11.2021: Lockdown in Österreich für die nächsten 20 Tage ab kommenden Montag!

Update 18.11.2021: Grundsätzlich gilt die Maskenpflicht nach § 1 der 2. Tiroler COVID-19-Maßnahmenbegleitverordnung 2021 für alle Arbeitnehmer nach § 10 Abs. 1 der 5. COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung und somit auch für Sporttrainer:innen bei Hallen-Trainings. Nach § 2 der 2. Tiroler COVID-19-Maßnahmenbegleitverordnung 2021 gelten jedoch weiterhin die Ausnahmen nach § 20 Abs. 4 der 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung und nach § 20 Abs. 4 Z 6 leg cit. Auf dieser Grundlage gilt während der Sportausübung keine Maskenpflicht. Demnach lässt sich somit zusammenfassend festhalten, dass die Sporttrainer:in grundsätzlich der Maskenpflicht unterliegt, sofern sie sich nicht selbst sportlich betätigt bzw. an der Sportausübung teilnimmt.

Update 08.11.2021: Verschärfung COVID-Maßnahmenverordnung: 2G

Die mit 8.11. 00 Uhr in Kraft tretende Verschärfung der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung (Bundesverordnung) bringt vor allem folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:

  • Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur mehr mit 2G (geimpft, genesen) betreten werden
  • Zusammenkünfte mit mehr als 25 TeilnehmerInnen nur mehr mit 2G
  • Für Kinder/Jugendliche bis 15 Jahre gilt der Ninja-Pass als 2G-Nachweis
  • Für SpitzensportlerInnen, TrainerInnen und BetreuerInnen gilt weiterhin 3G (2,5G in Wien)

Alle Details finden Sie wie gewohnt unter unseren FAQ: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/

Die Änderungen in der Verordnung finden Sie hier, eine konsolidierte Fassung ist noch nicht verfügbar: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_459/BGBLA_2021_II_459.html

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Anbei noch eine weitere Information zur Impfung bei SportlerInnen!