COVID-19 weitere Lockerungen am 10.06.2021
Ab dem 10. Juni 2021 gibt es nun weitere Erleichterungen für unseren Sport. Hier ein kurzer Auszug aus dem Gesetz:
- Der Mindestabstand wird auf 1 Meter gesenkt.
- Indoor müssen pro KundIn nur mehr 10 m2 zur Verfügung stehen.
- Nicht-öffentliche Sportstätten dürfen bis 24 Uhr geöffnet sein.
- Auf nicht-öffentlichen Sportstätten ohne Personal vor Ort ist der 3G-Nachweis bereitzuhalten, muss aber nicht im Vorfeld nachgewiesen werden.
- An öffentlichen Orten ist Sport zu jeder Zeit mit bis zu 16 Personen aus unterschiedlichen Haushalten zzgl. Kinder zulässig.
- Die Anzeigepflicht für Veranstaltungen wird auf 17 Personen erhöht.
- Die Ausnahme für Spitzensportveranstaltungen (200 outdoor/100 indoor) bleibt weiter bestehen.
- Die Auslastung der Sitzplatzkapazitäten für ZuschauerInnen wird auf 75% erhöht.
- Die TeilnehmerInnenzahl an betreuten Ferienlagern wird auf 50 TeilnehmerInnen erhöht.